Die unkomplizierte Komplettlösung für Ihre Markenanmeldung:
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte erstellen für Ihre Marken-Anmeldung ein ausführliches Waren-/Dienstleistungs-Verzeichnis, führen eine professionelle Markenrecherche durch, erstellen ein anwaltliches Kurzgutachten inkl. Einschätzung und Risikobewertung und beraten Sie zur Anmeldestrategie. Nach Ihrer Freigabe nehmen wir die Anmeldung beim zuständigen Amt für Sie vor, führen die Korrespondenz mit dem Amt und senden Ihnen die Markenurkunde zu.
Folgende Leistungen sind enthalten:
✓ Telefonische Erstberatung zur Marke
✓ Prüfung der formellen Eintragungsfähigkeit der Marke
✓ Erstellung eines ausführlichen Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses (inkl. 3 Klassen)
✓ Durchführung einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche (inkl. 3 Klassen)
✓ Auswertung der Rechercheergebnisse und anwaltliche Risikobewertung
✓ Erstellung eines ausführlichen rechtlichen Kurzgutachtens
✓ Anmeldung der Marke
✓ Korrespondenz mit dem Amt
✓ Übersendung der Markenurkunde
Brauche ich das alles überhaupt?
Nur, wenn Sie Ihre Marke nicht „blind“ anmelden wollen: Einer der häufigsten und oft verhängnisvollen Fehler bei der Markenanmeldung ist eine unzureichende Recherche oder eine Fehleinschätzung des Überschneidungsrisikos. Wenn Sie z.B. in Deutschland eine Marke eintragen lassen möchten, über das Deutsche Patent-und Markenamt eine Suche starten und keine identischen Marken finden, heißt das leider noch lange nicht, dass Sie die Marke gefahrlos anmelden können. Um optimal einschätzen zu können, ob eine Markeneintragung zu riskant ist oder welches die beste Strategie für die Eintragung ist, erstellen wir in enger Abstimmung mit Ihnen zunächst ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen und führen auf dieser Basis die Recherche durch, wobei wir auf professionelle Recherche-Algorithmen zurückgreifen und sämtliche relevanten Amtsdatenbanken durchsucht werden. Die Rechercheergebnisse werden anwaltlich ausgewertet und eine Risikoeinschätzung abgegeben. Wenn die Strategie klar ist, führen wir die Anmeldung für Sie durch, übernehmen die Korrespondenz mit dem Amt und lassen Ihnen Ihre Markenurkunde zukommen.
Die Leistungen im Detail:
1. Telefonische Erstberatung
Sollte es zu irgendeinem Zeitpunkt offene Fragen zur Anmeldestrategie, Risikobewertung oder andere Fragen zur Markenanmeldung geben, erhalten Sie eine telefonische Erstberatung mit einem unserer Rechtsanwälte – ohne Aufpreis. Ein solches Gespräch ist z.B. nach der Auswertung und Risikoeinschätzung zur Besprechung der Ergebnisse des markenrechtlichen Kurzgutachtens sinnvoll.
2. Prüfung der formellen Eintragungsfähigkeit der Marke
Nicht alles kann als Marke eingetragen werden – es gilt, absolute Schutzhindernisse bei der Markenanmeldung zu vermeiden. Damit Ihre Marke nicht schon direkt vom Amt zurückgewiesen wird, prüfen wir vorab, ob Ihrer Markenanmeldung solche absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen.
3. Erstellung eines ausführlichen Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses (inkl. 3 Klassen)
Eine Marke kann immer nur für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen werden. Diese müssen im Vorfeld festgelegt und den insgesamt 45 Nizza-Klassen zugeordnet werden. Wir erstellen in enger Abstimmung mit Ihnen Ihr ausführliches Waren-/Dienstleistungs-Verzeichnis für bis zu drei Nizza-Klassen.
4. Durchführung einer Identitäts-und Ähnlichkeitsrecherche (inkl. 3 Klassen)
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte recherchieren in den Datenbeständen sämtlicher relevanter Ämter: Deutsches Patent-und Markenamt (DPMA) sowie die Markenämter sämtlicher Länder innerhalb der EU, Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Dabei wird nicht nur nach identischen, sondern auch nach ähnlichen Marken gesucht.
5. Auswertung der Rechercheergebnisse und anwaltliche Risikobewertung sowie Erstellung eines ausführlichen rechtlichen Kurzgutachtens
Die Rechercheergebnisse werden in einem ausführlichen anwaltlichen Kurzgutachten aufbereitet und die wichtigsten potenziellen Kollisionsmarken genauer betrachtet, wobei eine Risikoeinschätzung und Empfehlungen zur Anmeldestrategie abgegeben werden.
6. Anmeldung der Marke
Nachdem Sie auf Basis des Rechercheberichts, des Kurzgutachtens und der anwaltlichen Risikobewertung die Anmeldung freigegeben haben, werden wir die Anmeldung beim zuständigen Amt für Sie durchführen.
7. Korrespondenz mit dem Amt und Übersendung der Markenurkunde
Auch die weitere Korrespondenz mit dem Amt übernehmen wir für Sie. Schließlich übersenden wir Ihnen die Markenurkunde – beim DPMA vor, beim EUIPO nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Vom DPMA erhalten wir abschließend eine Nachricht, dass der Eintragungsvorgang abgeschlossen ist und ob ein Widerspruch eingegangen ist.
Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:
+ rechtssicher: Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle relevanten Punkte beachten und auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind.
+ praxisnah: Durch jahrelange Erfahrung mit der Anmeldung und Verteidigung von Marken wissen unsere Rechtsanwälte, worauf es ankommt.
+ individuell: Wir recherchieren individuell für Ihre Marke, stimmen uns während des gesamten Anmeldevorgangs mit Ihnen ab und gehen auf Ihre Wünsche und Fragen ein.
+ vollständig: Unser Paket enthält alle relevanten Punkte für Ihre Markenanmeldung. Falls Sie zusätzlich doch noch etwas benötigen, können wir das Paket selbstverständlich gern auch noch erweitern (z.B. weitere Klassen, Kombination aus Anmeldung DE+EU usw.).
+ Beratung: Alle Fragen, die Sie zu Ihrer Marke und der Anmeldung haben, werden von einem Rechtsanwalt beantwortet. So bleibt keine Frage offen!
Alina W. –
Wir wurden vor der Anmeldung unserer Marke ausführlich beraten und können die Kanzlei nur empfehlen.